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Förderung

Sie haben eine Projektidee und wünschen eine Förderung? Die Richtlinie „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ legt fest, was förderfähig ist, wer eine Förderung erhalten kann und was weitere Voraussetzungen sind.

Projektvolumen

  • Der Gesamtausgaben müssen mindestens 100.000 € betragen. Für Gutachten, vorbereitende Machbarkeitsstudien und Konzepte sind es 25.000 €.

  • Die Förderungen aus EFRE-Mitteln und aus ESF+-Mitteln betragen 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

 

Durchführungszeitraum

Das Projekt darf maximal eine Laufzeit von 36 Monaten haben.

 

Förderfähig sind...

je nach Themenbereich und Projektkosten, z.B. Personal- und Honorarausgaben, Ausgaben investiver Art,für Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzungsaktivitäten, und Gutachten. Was alles darüber hinaus noch förderfähig ist erfahren Sie hier:

#Platzhalter für PDF zum Download mit Auszug und Erläuterung der Richtlinientexte

 

Antragsberechtigt

  • kommunale Gebietskörperschaften, deren kommunale Zweckverbände, Anstalten, Gesellschaft in mehrheitlich kommunaler  Trägerschaft und Wirtschaftsförderungen.

  • gemeinnützige Einrichtungen und Betriebe sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen,

  • Kooperationsverbünde aus Wissenschaft, Gebietskörperschaften und/oder gewerblichen Unternehmen,

  • Stiftungen des öffentlichen Rechts, Kammern und Verbände,

  • Universitäten und Hochschulen in staatlicher Verantwortung sowie staatlich anerkannte Hochschulen nach NHG,

  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Forschungseinrichtungen

 

Abstimmungsprozess

  1. Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrer Projektidee. Wir können Ihnen mitteilen, ob Ihre Idee grundsätzlichen Chancen auf eine Förderung hat. Ist das der Fall? Dann tragen Sie Ihre Projektidee in unseren Projektsteckbrief einfügen ein und senden Sie uns diesen zu. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen das Projekt weiter, sodass Ihr Projekt unsere Mindestkriterien erfüllt und möglichst gut in der späteren Projektbewertung abschneiden. Wir prüfen auch weitere Fördermöglichkeiten. Wir bereiten mit Ihnen den Förderantrag an die NBank vor. Sie stellen den Antrag. Die NBank prüft die formelle Förderfähigkeit.

  2. Nach positivem Entscheid der NBank bewertet die Steuerungsgruppe dem Vorrang und die Eignung des Projektes. Die Steuerungsgruppe bewertet auch die Förderwürdigkeit eines Scoring-Modells

  3. Nach einem positiven Votum der Steuerungsgruppe, erteilt die NBank die Bewilligung.

  4. Erst mit der Bewilligung können Sie in die Umsetzung starten.

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